FAQ

Fragen zu meiner Texterstellung

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Zunächst mache ich mir ein genaues Bild von Ihren Wünschen. Im Angebot erfahren Sie dann detailliert, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Die Preise kalkuliere ich so, dass sie meine Leistung und Ihren Mehrwert angemessen widerspiegeln. Dafür investiere ich für Sie mein ganzes Können in die Konzeption und Texterstellung.

Kann ich einen kostenlosen Probetext bekommen?

Nein, denn: Hinter jedem Text steht mehr als die reine Schreibarbeit. Ideenentwicklung, Recherche, Zielgruppenanalyse, Konzeption u.v.m. gehören auch dazu. Schauen Sie gern in mein Portfolio, um sich von meiner Schreibqualität und der thematischen Vielfalt zu überzeugen. 

Wann erhalte ich den Text?

Schnellstmöglich. Ich arbeite sehr engagiert und hoch konzentriert. Vom Rechercheaufwand und dem Projektumfang hängt die Bearbeitungsdauer natürlich auch ab. Kleinere Textprojekte wie die Erstellung einer Pressemitteilung erledige ich oft innerhalb eines Tages. Bei größeren Vorhaben wie beispielsweise der Texterstellung für eine Website müssen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Ein genaues Abgabedatum lege ich im Angebot fest. So haben Sie Planungssicherheit.

Was ist, wenn mir etwas am Text nicht gefällt?

Sollten Ihnen trotz sorgfältiger Absprachen Textteile nicht gefallen, ändere ich nach Rücksprache mit Ihnen die entsprechenden Stellen um. Dafür gibt es die zwei preislich inkludierten Korrekturschleifen. Fallen Ihnen nach meiner Textlieferung zusätzliche Wünsche ein, stelle ich Ihnen die erbrachte Leistung zunächst in Rechnung. Danach erstelle ich Ihnen gern ein weiteres Angebot.

Wie darf ich den Text nutzen?

Sie dürfen den Text nach dem individuell vereinbarten Nutzungsrecht verwenden. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Nutzungsrechte erwerben, erstelle ich Ihnen gern ein neues Angebot.

Darf ich den Text unter Ihrem Namen veröffentlichen?

Ich freue mich, wenn Sie mich als Urheberin des Textes namentlich aufführen, es besteht aber keine Verpflichtung dazu. Sollten Sie bei der Verwendung meines Autorennamens nachträgliche Änderungen am Text vornehmen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich schaue mir dann Ihre Überarbeitungen an und prüfe, ob ich namentlich weiter für den Text einstehen möchte.

Muss ich Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten?

Grundsätzlich schon, es gibt nur wenige Ausnahmen. Bitte wenden Sie sich zur individuellen Klärung dieser Frage an die Künstlersozialkasse.