FAQ

Häufige Fragen zu meiner Texterstellung

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Der Gesamtpreis hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von der Textart und meinem Rechercheaufwand.

Im Angebot erfahren Sie detailliert, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Die Preise kalkuliere ich so, dass sie meine Leistung und den Nutzwert angemessen widerspiegeln. Dafür investiere ich mein ganzes Können in die Texterstellung und setze mich voll für Sie ein.

Kann ich einen kostenlosen Probetext bekommen?

Es kommt darauf an. Ihre Textanfrage muss klar umrissen sein. Das Thema sollte keine tiefgreifende Recherche meinerseits erfordern. Und es sollte sich um maximal sieben Zeilen Textumfang handeln. Einen vollständigen, für Sie individuell angefertigten Text, kann ich Ihnen nicht zur kostenlosen Probeansicht liefern. 

Wann erhalte ich den Text?

Das hängt zum großen Teil, aber nicht allein vom Projektumfang ab. Weitere Faktoren wie der Briefing- und Rechercheaufwand sowie meine freien Kapazitäten spielen in die Bearbeitungsdauer mit ein. Kleinere Textprojekte wie die Erstellung einer Pressemitteilung erledige ich oft innerhalb eines Tages. Bei Website-Texten kommt es zum Beispiel darauf an, wie viele Unterseiten gewünscht sind. Soll der Text zusätzlich für Suchmaschinen optimiert werden? Dann kann es ein paar Wochen dauern. Ein genaues Abgabedatum lege ich im Angebot fest. So haben Sie Planungssicherheit.

Was ist, wenn mir der Text nicht gefällt?

Sollte Ihnen trotz sorgfältiger Absprachen einmal etwas nicht am Text gefallen, ändere ich die entsprechenden Stellen um. Dafür gibt es die zwei preislich inkludierten Korrekturschleifen. Fallen Ihnen nach meiner Textübergabe an Sie zusätzliche Wünsche ein, stelle ich Ihnen meine erbrachte Leistung zunächst in Rechnung. Danach erstelle ich Ihnen gern ein weiteres Angebot.

Wie darf ich den Text nutzen?

Sie dürfen den Text nach dem individuell vereinbarten Nutzungsrecht verwenden. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Nutzungsrechte erwerben, erstelle ich Ihnen gern ein neues Angebot.

Darf ich den Text unter Ihrem Namen veröffentlichen?

Ich freue mich, wenn Sie mich als Urheberin des Textes namentlich aufführen, es besteht aber keine Verpflichtung dazu. Sollten Sie bei Verwendung meines Autorennamens nachträgliche Änderungen am Text vornehmen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich schaue mir dann Ihre Überarbeitungen an und prüfe, ob ich namentlich weiter für den Text einstehen möchte.

Muss ich Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten?

Grundsätzlich schon, es gibt nur wenige Ausnahmen. Bitte wenden Sie sich zur abschließenden Klärung dieser Frage an die Künstlersozialkasse.